Alkohol / Tabak / Suchtmittel
- Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas, E-Zigaretten, Tabake, Melasse-Mischungen und Liquids zur Verbrennung bzw. zur Verdampfung dürfen von Kindern und Jugendlichen unter 18 nicht gekauft und konsumiert werden.
- Ab 16 darfst du Alkohol trinken, wenn es kein hochprozentiger Alkohol ist. Erlaubt sind also Wein, Sekt oder Bier. Unter 16 ist der Erwerb und Konsum von Alkohol verboten.
- Gebrannte alkoholische Getränke darfst du erst ab 18 konsumieren. Dazu gehören z.B. Schnaps, Wodka, Gin aber auch Mixgetränke mit gebranntem Alkohol, wie z.B. Alkopops, Cocktails ...
- Rauchen darfst du ab 18 Jahren. Unter 18 ist der Erwerb und Konsum von Tabakwaren verboten.
- Wasserpfeifen (Shishas), E Shishas, E-Zigaretten, Tabake, Melasse-Mischungen und Liquids zur Verbrennung bzw. zur Verdampfung dürfen von Kindern und Jugendlichen unter 18 nicht gekauft und konsumiert werden.
- Das Verkaufen oder (gratis) Weitergeben von Alkohol, Tabak, Wasserpfeifen, E-Shishas, E-Zigaretten udgl. an Kinder und Jugendliche, die diese nicht konsumieren dürfen, ist ebenfalls verboten. Geschäfte und Lokale müssen dein Alter überprüfen.
- Suchtmittel: Der Konsum, Erwerb und Besitz von illegalen Drogen (Cannabis, Ecstasy etc) ist nach dem Suchtmittelgesetz generell verboten. Das gilt auch für drogenähnliche Stoffe, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen und zur Betäubung oder zum Aufputschen dienen.
Ausgehen / Ausweispflicht
Alleine aufhalten darfst du dich an öffentlich zugänglichen Orten (Straßen, Bahnhöfen und Parks), wenn es deine Eltern erlauben
- bis zu deinem 14. Geburtstag von 05:00 bis 23:00 Uhr;
- ab deinem 14. Geburtstag von 05:00 und 01:00 Uhr.
- ab 16 Jahren unbeschränkt.
Alleine darfst du öffentliche Veranstaltungen besuchen, wenn es deine Eltern erlauben
- bis zu deinem 14. Geburtstag von 05:00 bis 23:00 Uhr;
- ab deinem 14. Geburtstag von 05:00 bis 01:00 Uhr. Bei Veranstaltungen von Schulen, Kirchen und Jugendorganisationen gibt es Ausnahmen.
- ab 16 Jahren unbeschränkt.
Alleine ausgehen darfst du in Gastlokale, wenn deine Eltern es erlauben
- bis zu deinem 14. Geburtstag nur aus einem wichtigen Grund (z.B. Überbrückung von Wartezeiten);
- ab deinem 14. Geburtstag von 05:00 bis 01:00 Uhr;
- ab 16 Jahren unbeschränkt.
Mit einer Aufsichtsperson darfst du unbeschränkt ausgehen. Bis 14 darfst du aber trotz Aufsichtsperson nicht länger als 24:00 Uhr auf öffentlichen Veranstaltungen bleiben.
Ausweispflicht
In Österreich besteht für österreichische StaatsbürgerInnen keine Ausweispflicht. Wenn du aber am Abend ausgehst oder Alkohol und Zigaretten kaufen willst, musst du einen Ausweis haben, um dein Alter nachweisen zu können. Dein Alter nachweisen kannst du mit jedem "amtlichen Lichtbildausweis", also
- Reisepass,
- Personalausweis oder
- Identitätsausweis oder meistens auch mit einem
- Führerschein.
Achtung: Einen Ausweis zu fälschen, um ein höheres Alter vorzutäuschen, ist strafbar.
Glücksspiel / Wetten
- Glücksspiele, Geschicklichkeitsspiele um Geld und Spielautomaten sind unter 18 verboten.
- Räume, in denen solche Spiele angeboten werden, z.B. Wettbüros, dürfen unter 18 nicht betreten werden.
- Lotto und Toto, Brief- und Rubbellose werden erst an Jugendliche ab 16 verkauft.
- Gewinnspiele und Preisausschreiben sind erlaubt, weil kein Geld eingesetzt werden muss.
Übernachten / Autostoppen / Reisen
Übernachten
Wenn du zwischen 14 und 16 Jahre alt bist, darfst du ohne Aufsichtsperson z.B. aus beruflichen oder schulischen Gründen, auf Ausflügen und Reisen alleine in Jugendherbergen, Hotels, auf Campingplätzen etc. übernachten, wenn gleichzeitig die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Ab 16 darfst du ohne Aufsichtsperson alleine übernachten.
Autostoppen ist in Tirol nicht geregelt. Autostoppen kann gefährlich sein! Du solltest auf keinen Fall alleine autostoppen!
Reisen
Willst du in ein anderes Bundesland oder ins Ausland reisen, musst du dich an die dort geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen halten. Für Reisen in EU-Länder brauchst du zumindest einen Personalausweis, ansonsten einen Reisepass.
Jugendgefährdende Medien
- Medien (z.B. Zeitschriften, DVDs. Computerspiele, sonstige Bild- und Tonträger, Software), Gegenstände (z.B. Spielsachen, Softairwaffen, Paintball-Markierer) und Dienstleistungen (z.B. Telefonsex) dürfen Jugendlichen unter 18 nicht angeboten, vorgeführt oder weitergegeben werden, wenn sie sexuelle, gewalttätige oder diskriminierende Inhalte (zB wegen Hautfarbe oder Behinderung) aufweisen und dadurch die Entwicklung der Kinder oder Jugendlichen gefährdet werden kann.
Kinder und Jugendliche unter 18 dürfen solche Medien und Spielsachen auch nicht kaufen, besitzen oder benützen oder solche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. - Geschäfte, die solche Sachen oder Dienste anbieten, müssen Jugendliche davor schützen (zB durch Zugangsbeschränkungen).
- Filme auf DVDs oder anderen Datenträgern oder in Kinos müssen mit einer Altersangabe versehen sein. Bei Verkauf, Weitergabe oder Vorzeigen müssen Erwachsene auf diese Altersgrenze achten. Kinder und Jugendliche unter der angegebenen Altersgrenze dürfen solche Medien auch nicht kaufen, besitzen oder benützen.
Aufsichtsperson
Aufsichtspersonen sind z.B. deine Mutter, dein Vater oder eine Person ab 18 Jahren, die von deinen Eltern gebeten wurde, dich zu beaufsichtigen, um dich z.B. beim Ausgehen zu begleiten.
Strafen
- Wenn du die Jugendschutzbestimmungen missachtest, kannst du ab dem 14. Lebensjahr mit einer Geldstrafe bis zu € 215,- bestraft werden. Du kannst der Verhängung einer Geldstrafe aber grundsätzlich entgehen, indem du ein Beratungsgespräch in Anspruch nimmst. Deine Eltern oder Angestellte in Geschäften und Lokalen können bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz eine Strafe bis zu € 7.260,- bekommen.
- Dinge, die für dich nach dem Jugendschutzgesetz verboten sind, wie z.B. Tabakwaren oder Alkohol, dürfen dir von der Polizei abgenommen werden. Du bekommst sie auch nicht mehr zurück und kannst keinen Ersatz dafür fordern.