Suchen:

Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Im Strafregister werden Verurteilungen durch ein Strafgericht eingetragen.

 

Die Strafregisterbescheinigung (Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über eventuelle Verurteilungen einer Person.

 

Nicht ins Strafregister eingetragen werden (zB)

  • Verurteilungen zu einer Geldstrafe;
  • Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten, wenn die Straftat vor Vollendung des 21. Lebensjahres begangen wurde;
  • Maßnahmen der Diversion (zB außergerichtlicher Tatausgleich).

 

Eine Strafregisterbescheinigung brauchst du für verschiedene berufliche oder private Zwecke (zB Führerschein, Bewerbung für einen Job, Zivildienstantrag, Visum usw).

 

Wo bekommst du deine Strafregisterbescheinigung:

  • beim Gemeindeamt deines Wohnsitzes oder
  • in Städten beim Polizeikommissariat oder bei der Polizeidirektion oder beim Magistrat.

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

Schoolchecker App

QR Code

U18 - Deine Rechte App

Sujet der App "Deine Rechte U18 Österreich"