Im Strafregister werden Verurteilungen durch ein Strafgericht eingetragen.
Die Strafregisterbescheinigung (Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über eventuelle Verurteilungen einer Person.
Nicht ins Strafregister eingetragen werden (zB)
- Verurteilungen zu einer Geldstrafe;
- Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten, wenn die Straftat vor Vollendung des 21. Lebensjahres begangen wurde;
- Maßnahmen der Diversion (zB außergerichtlicher Tatausgleich).
Eine Strafregisterbescheinigung brauchst du für verschiedene berufliche oder private Zwecke (zB Führerschein, Bewerbung für einen Job, Zivildienstantrag, Visum usw).
Wo bekommst du deine Strafregisterbescheinigung:
- beim Gemeindeamt deines Wohnsitzes oder
- in Städten beim Polizeikommissariat oder bei der Polizeidirektion oder beim Magistrat.