Es gibt verschiedene Arten von Gerichten:
- Strafgerichte entscheiden über strafbare Handlungen (zB Körperverletzung, Diebstahl, usw). Die Verhandlung kann vor einem Bezirksgericht oder Landesgericht stattfinden.
- Zivilgerichte entscheiden bei Streitigkeiten zur Durchsetzung privater Rechte (zB Klagen auf Einhaltung eines Kaufvertrages, Schadenersatz). Die Verhandlung kann vor einem Bezirksgericht oder Landesgericht stattfinden.
Es gibt verschiedene Zuständigkeiten von Gerichten:
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Bezirksgerichte für kleinere Angelegenheiten und zB für Familienangelegenheiten
- Pflegschaftsgerichte oder Familiengerichte (= Bezirksgerichte für Familienangelegenheiten) entscheiden in familienrechtlichen Angelegenheiten, zB Obsorge, Besuchsrecht oder Unterhalt.
- Landesgerichte für größere Angelegenheiten und für Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Bezirksgerichte.
Zuständig ist
- das Strafgericht in dem Bezirk, in dem der Beschuldigte wohnt, wenn dieser noch nicht volljährig ist. Ansonsten ist der Tatort aus-schlaggebend für die Zuständigkeit des Strafgerichts;
- das Zivilgericht in dem Bezirk, in dem der Beklagte wohnt.
- das Pflegschaftsgericht des Bezirkes, in dem das Kind wohnt.
Beachte:
Für Verwaltungsübertretungen (Link zu Begriff unten bei Strafverfügung) sind keine Gerichte, sondern (Verwaltungs)Behörden zuständig. Achtung! In Österreich kann man aber auch für Verwaltungsübertretungen „eingesperrt" werden (zB wenn man nach längerer Zeit seine Strafen nicht bezahlt hat).