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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

Obsorge

  • Bis du 18 Jahre alt bist, haben deine Eltern die Obsorge, sind also für dich verantwortlich - für deine Erziehung, Pflege, gesetzliche Vertretung und die Verwaltung deines Vermögens.
  • Die Obsorge kann aber eingeschränkt oder entzogen werden, wenn Gefahr für dein Wohl besteht.
    Das Jugendamt kann das von sich aus machen. Du kannst dich aber auch selbst um Hilfe an das Jugendamt wenden.Das Jugendamt kann die Obsorge mit sofortiger Wirkung überneh-men, wenn du in Gefahr bist. Endgültig darüber entscheiden kann das Gericht auf Antrag des Jugendamtes, ob das Jugendamt oder vielleicht Verwandte oder andere geeignete Personen für dich verantwortlich sind.
  • Sind deine Eltern nicht verheiratet, (und waren sie das auch nie) so kommt die Obsorge allein deiner Mutter zu. Eine gemeinsame Obsorge ist möglich, wenn deine Eltern das vereinbaren oder wenn es ein Gericht auf Antrag so entscheidet.
  • Sind deine Eltern verheiratet, haben sie die gemeinsame Obsorge. Vertreten kann dich jeder Elternteil für sich allein (zB einen Pass beantragen oder dich in einer Schule anmelden).

 

Wenn sich deine Eltern trennen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Deine Eltern einigen sich

  • dass beide weiterhin die Obsorge haben und wer haupt-sächlich die Betreuung übernimmt oder
  • dass einer alleine die Obsorge haben wird.

Diese Vereinbarung müssen sie dem Gericht vorlegen.

2. Deine Eltern können sich nicht einigen. Dann entscheidet das Gericht ob beide oder einer alleine die Obsorge bekommt.

 

Deine Rechte im Verfahren

Das Gericht muss dich fragen.
Eine Garantie, dass das was du dir wünschst auch so entscheiden wird, gibt es aber nicht.

  • Ab 10 Jahren musst du vor Gericht persönlich befragt werden (vorher kann das Gericht zB das Jugendamt beauftragen mit dir zu sprechen).
  • Ab 14 Jahren kannst du im Kontaktrechtsverfahren und in Verfahren zu Pflege und Erziehung (zB Wohnort, Ausbildung, medizinische Behandlung) selbst Anträge stellen, nicht aber in Verfahren über die Obsorge.

Einen Kinderbeistand können Kinder zwischen 6 und 14 Jahren für Verfahren vor dem Familiengericht zur Seite gestellt bekommen, wenn es um die Obsorge oder das Kontaktrecht geht und sich die Eltern nicht einigen können. Dieser wird vom Gericht bestellt.

Ein Kinderbeistand

  • erklärt dir, was im Verfahren geschieht,
  • hört dir zu,
  • kann dich zu Gericht begleiten, wenn du bei Gericht befragt wirst,
  • und vertritt dich in der Verhandlung,
  • sodass deine Meinung und deine Wünsche bei Gericht gehört werden.

 

Kontaktrecht

  • Lebt ein Elternteil nicht mit dir im gemeinsamen Haushalt (zB wegen Scheidung), so hast du das Recht auf persönlichen Kontakt. Genauso hat dieser Elternteil das Recht auf persönlichen Kontakt mit dir. Das gilt auch für Großeltern, Geschwister oder andere Personen, die dir nahestehen.
  • Das Kontaktrecht sollte am besten von deinen Eltern vereinbart werden. Schaffen sie das nicht, entscheidet das Gericht auf Antrag.
  • Selbst einen Antrag bei Gericht stellen kannst du ab deinem 14. Geburtstag.
  • Bist du über 14, so kannst du nicht mehr gegen deinen Willen zum Kontakt mit dem Elternteil gezwungen werden, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.  

 

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
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