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Schadenersatz
Ein Beispiel:
Du wirst von jemandem zusammengeschlagen. Dabei wird dir ein Zahn ausgeschlagen und deine Brille zerbricht.
Dadurch hast du einen Schaden an deinem Vermögen erlitten (nämlich die Brille und die Zahnbehandlung). Diese Kosten sind dir zu ersetzen.
Du hast aber auch Schmerzen. Für diesen Schaden kannst du Anspruch auf Schmerzensgeld haben.

Grundsätzlich sind Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr "deliktsfähig". Das heißt, ab 14 haftet man für Schäden, die man rechtswidrig und schuldhaft (entweder absichtlich oder nur fahrlässig, also weil man nicht aufgepasst hat) verursacht und sie müssen ersetzt werden.
Eltern haften nicht automatisch für das Handeln ihrer Kinder - auch wenn du kein Geld hast haften sie nicht automatisch. Sie haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben!

In bestimmten Fällen können auch noch nicht 14-jährige schadenersatzpflichtig sein, nämlich wenn sie trotz des geringeren Alters einsehen können, dass ihr Verhalten unrecht ist.
Beispiele: eine 12-jährige wirft mit einem Stein eine Fensterscheibe ein; ein 13-jähriger stößt seinen Mitschüler gegen den gerade abfahrenden Autobus.

Schadenersatz:
Wenn ein Schaden entstanden ist, muss in erster Linie versucht werden, die Sache wieder so herzustellen, wie sie vor dem Schaden war. Wenn das nicht (mehr) möglich ist, aus welchen Gründen auch immer, ist der Schaden mit Geld aufzuheben.

Schmerzensgeld:
Schmerzensgeld ist eine Form des Schadenersatzes. Die Sätze pro Tag richten sich nach Dauer und Intensität der Schmerzen.
Durchschnittswerte sind:
" für leichte Schmerzen € 80 bis 120
" für mittlere Schmerzen € 120 bis 220
" für starke Schmerzen € 180 bis 330
" für qualvolle Schmerzen bis zu € 400

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Strafbarkeit, Strafverfahren, Strafe, Diversion