|
Ein
Beispiel:
Du wirst von jemandem zusammengeschlagen. Dabei wird dir ein
Zahn ausgeschlagen und deine Brille zerbricht.
Dadurch hast du einen Schaden an deinem Vermögen erlitten
(nämlich die Brille und die Zahnbehandlung). Diese Kosten
sind dir zu ersetzen.
Du hast aber auch Schmerzen. Für diesen Schaden kannst
du Anspruch auf Schmerzensgeld haben.
Grundsätzlich sind Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr
"deliktsfähig". Das heißt, ab 14 haftet
man für Schäden, die man rechtswidrig und schuldhaft
(entweder absichtlich oder nur fahrlässig, also weil
man nicht aufgepasst hat) verursacht und sie müssen ersetzt
werden.
Eltern haften nicht automatisch für das Handeln ihrer
Kinder - auch wenn du kein Geld hast haften sie nicht automatisch.
Sie haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben!
In bestimmten Fällen können auch noch nicht 14-jährige
schadenersatzpflichtig sein, nämlich wenn sie trotz des
geringeren Alters einsehen können, dass ihr Verhalten
unrecht ist.
Beispiele: eine 12-jährige wirft mit einem Stein eine
Fensterscheibe ein; ein 13-jähriger stößt
seinen Mitschüler gegen den gerade abfahrenden Autobus.
Schadenersatz:
Wenn ein Schaden entstanden ist, muss in erster Linie versucht
werden, die Sache wieder so herzustellen, wie sie vor dem
Schaden war. Wenn das nicht (mehr) möglich ist, aus welchen
Gründen auch immer, ist der Schaden mit Geld aufzuheben.
Schmerzensgeld:
Schmerzensgeld ist eine Form des Schadenersatzes. Die Sätze
pro Tag richten sich nach Dauer und Intensität der Schmerzen.
Durchschnittswerte sind:
" für leichte Schmerzen € 80 bis 120
" für mittlere Schmerzen € 120 bis 220
" für starke Schmerzen € 180 bis 330
" für qualvolle Schmerzen bis zu € 400
weitere Stichwörter
Strafbarkeit, Strafverfahren, Strafe, Diversion |