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Namensrecht
Ein eheliches Kind
bekommt den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Wenn deine Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen führen, erhältst du den Namen (der Mutter oder des Vaters), den sie bei ihrer Heirat für ihre Kinder vereinbart haben. Haben deine Eltern keine solchen Vereinbarungen getroffen, bekommst du den Familiennamen des Vaters.
Den Vornamen sollten die Eltern gemeinsam auswählen. Werden sie sich nicht einig, entscheidet das Gericht auf Antrag eines Elternteiles.


Ein uneheliches Kind

erhält den Familiennamen der Mutter zur Zeit der Geburt. Die Mutter bestimmt auch den Vornamen.

Bei Adoption bekommst du den Familiennamen deiner Adoptiveltern.

Bei Scheidung behältst du den Familiennamen, den du vor der Scheidung deiner Eltern geführt hast.
Haben beide Eltern die Obsorge gemeinsam, so darfst du mit Zustimmung beider den Namen des anderen Elternteils annehmen. Hat nur deine Mutter die Obsorge, kannst du ihren Namen ohne Zustimmung deines Vaters annehmen, dem Vater verbleibt "nur" ein Anhörungsrecht.

Namensänderung
Für die Änderung des Familien- oder des Vornamens muss ein Grund vorliegen und man muss einen Antrag stellen. Wenn du noch nicht 18 bist muss den Antrag dein gesetzlicher Vertreter stellen.
Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil ist zu hören (seine Zustimmung ist aber nicht erforderlich).
Ab 14 ist der Antrag auf Namensänderung von deiner persönlichen Zustimmung abhängig.
Ab 10 musst du vor der Entscheidung zumindest angehört werden.

Surftipp:
http://www.help.gv.at/

weitere Stichworte:
Adoption, Geburt, Vaterschaft, Eltern, Scheidung, Obsorge