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| Medizinische
Behandlung |
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Unter
Medizinischer Behandlung versteht man vor allem die Heilbehandlung
und die Verabreichung von Medikamenten (wie auch z.B. die
Pille), und auch z.B. kosmetische Operationen.
Aufklärung
Vor jeder Behandlung und jedem Eingriff ist der Arzt/ die Ärztin verpflichtet, dich als Patient bzw. deine Eltern
über die Art und die Folgen der Behandlung aufzuklären. |
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Zustimmung
Ohne Patientenzustimmung darf der Arzt nur handeln, wenn durch
die rasche Behandlung dein Leben gerettet werden kann oder ein
schwerer gesundheitlicher Schaden verhindert werden kann.
Bei kleinen Kindern entscheiden die Eltern. Jeder Elternteil
ist für sich allein entscheidungsbefugt, sodass die Einwilligung
von einem Elternteil ausreicht. Wenn sich die Eltern nicht einigen
können, kann der Arzt, die Eltern oder der Minderjährige
das Gericht anrufen. Das Gericht kann auch entscheiden, wenn
die Eltern aus religiösen oder sonstigen Gründen eine
Behandlung verweigern.
Wenn du alt genug bist, die Bedeutung, Tragweite und Risiken
eines medizinischen Eingriffes selbst abzuschätzen, kannst
du selbst entscheiden, ob du in eine Behandlung einwilligst
oder eine solche ablehnst. Je jünger du bist und je weitreichender
der medizinische Eingriff ist, umso geringer wird deine Einsichtsfähigkeit
bewertet.
Ab 14 Jahren traut man dir grundsätzlich die nötige
Einsichts- und Urteilsfähigkeit zu. Das heißt gegen
deinen Willen ist weder eine Behandlung noch die Unterlassung
einer Behandlung möglich (Ausnahmen z.B. bei schweren Operationen).
Ein Schwangerschaftsabbruch gilt zwar nicht als medizinische
Behandlung im engeren Sinne, aber es gilt das Gleiche wie für
medizinische Behandlungen. Das heißt ab 14 entscheidest
grundsätzlich du selbst!
Die Altersgrenze wird auch für Psychotherapien angewendet.
Ärztliche Verschwiegenheit:
Jeder Arzt ist grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sie gilt auch gegenüber deinen Eltern und der Schule. Die
Diagnose wird zwar an die Sozialversicherung gemeldet. In einer
ärztlichen Bestätigung darf die Diagnose aber nur
angeführt werden, wenn du zustimmst.
E-Card
Du bist mit deinen Eltern mitversichert, wenn du noch zur Schule
gehst oder studierst. Arbeitest du schon, bist du selbst versichert.
Eine eigene E-Card bekommst du in jedem Fall.
Für Privatbehandlungen brauchst du unter 18 die Einwilligung
deiner Eltern, wenn du noch kein eigenes Einkommen hast, da
sie das Honorar bezahlen müssen.
Manche Beratungsstellungen (Familien-, Aids-, Suchtberatungsstelle
etc.) bieten auch medizinische Beratung an. Sollen deine Eltern
von einem Arztbesuch nichts erfahren, kannst du diese Beratungsstellen
besuchen, denn dort brauchst du keine E-Card.
Adressen:
Salzburger Gebietskrankenkasse, Faberstraße 19-23,
5024 Salzburg
Mo - Do 7.15 - 15.00 Uhr, Fr 7.15 - 12.15 Uhr , 0662/88 89-0
Surftipp:
http://www.sgkk.at
http://www.salzburg.gv.at/themen/gs/gesundheit.htm
http://www.stadt-salzburg.at/internet/themen/gesundheit/p2_90258.htm
http://www.gesund-in-salzburg.at/
weitere Stichworte:
Arztbesuch, Psychotherapie, Missbrauch, Sexueller Missbrauch |
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