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Homosexualität
Die "Sexuelle Orientierung" bezeichnet das Grundgefühl, das ein Mensch in sexueller Hinsicht dem eigenen oder anderen Geschlecht entgegenbringt. Reagierst du als Frau sexuell grundsätzlich eher auf Männer, bzw. als Mann auf Frauen, so wirst du als heterosexuell wahrgenommen. Als bisexuell gilt, wen Frauen und Männer sexuell ansprechen, wer sich also in Menschen beiderlei Geschlechts verlieben kann. Homosexuell oder gleichgeschlechtlich liebend bist du, wenn du in Liebesangelegenheiten als Frau vorwiegend auf andere Frauen und als Mann hauptsächlich auf Männer ansprichst.
Seit der Abschaffung des § 209 Strafgesetzbuch gelten für hetero- und homosexuelle Beziehungen dieselben Bestimmungen. D.h., es ist nicht mehr strafbar, eine homosexuelle Beziehung mit einem über 14jährigen, aber unter 18jährigen zu haben.

Wohnen:
Nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz kann auch für gleichgeschlechtliche PartnerInnen als "nahestehende Personen" zusätzlich Wohnbauförderung beantragt werden. Bei den Vergaberichtlinien von Gemeindewohnungen haben gleichgeschlechtliche Paare denselben Anspruch wie verschiedengeschlechtliche. Im Österreichischen Mietrecht werden gleichgeschlechtliche LebenspartnerInnen ebenso gleich bewertet wie verschiedengeschlechtliche, wenn sie in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe drei Jahre zusammenwohnen.

Erben:
LebenspartnerInnen des gleichen Geschlechts gelten in Österreich als vollkommen fremde Personen. Sie bezahlen den höchsten Steuersatz.

Versicherung:
Die Mitversicherung von gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnen bei der regulären Sozial- und Krankenversicherung ist in Österreich nicht möglich. Manche Versicherungsunternehmen bieten Zusatzversicherungspakete für gleichgeschlechtliche Paare an.
Arbeitsrecht:
Seit Dezember 2003 gilt eine EU-Richtlinie, welche die Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung verbietet. In Österreich wurde dazu im Bundesgleichbehandlungsgesetz eine entsprechende Regelung für den privaten Arbeitsbereich sowie Bundesbedienstete geschaffen. Konkret geht es z.B. um Ansprüche wie Pflegefreistellung und Hospizkarenz.

Adressen:
Sexualberatungsstelle, Platzl 2/III. Stock , A-5020 Salzburg
Telefon: +43-662-870870, e-mail: mail@sexualberatung-salzburg.at
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 11 - 13 Uhr, Mittwoch 17 - 19 Uhr

Homosexuelle Initiative Salzburg, Müllner Hauptstraße 11 , 5020 Salzburg, Tel.: 0662/43 59 27
Terminvereinbarung bei einem kostenlosen Psychologen unter 0664/649 30 35, office@hosi.or.at

Surftipp
www.hosi.or.at/
http://www.sexualberatung-salzburg.at/
www.first-love.at

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