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Um
heiraten zu können, muss man "ehefähig" sein.
Ehefähig ist man, wenn man
1. ehemündig ist. Ehemündig ist man ab 18. Das Gericht
kann eine Person auf Antrag ab 16 für ehemündig
erklären, wenn der künftige Ehepartner volljährig
ist und die Person für die Ehe reif erscheint.
2. ehegeschäftsfähig ist. Ehegeschäftsfähig
ist, wer geschäftsfähig ist. Das heißt vor
18 brauchst du die Zustimmung deiner Eltern. Das Gericht kann
diese Zustimmung unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen. |
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