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Ehe
Um heiraten zu können, muss man "ehefähig" sein.
Ehefähig ist man, wenn man
1. ehemündig ist. Ehemündig ist man ab 18. Das Gericht kann eine Person auf Antrag ab 16 für ehemündig erklären, wenn der künftige Ehepartner volljährig ist und die Person für die Ehe reif erscheint.
2. ehegeschäftsfähig ist. Ehegeschäftsfähig ist, wer geschäftsfähig ist. Das heißt vor 18 brauchst du die Zustimmung deiner Eltern. Das Gericht kann diese Zustimmung unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen.
Heiratet man vor 18 wird man automatisch voll geschäftsfähig.
Eine Eheschließung muss beim Standesamt angemeldet werden. Schon bei der Anmeldung muss die Namensführung in der Ehe festgelegt werden.
Eine gültige Eheschließung kommt nur dann zustande, wenn sie von einem Standesbeamten oder einer Standesbeamtin unter Beisein von zwei Trauzeugen vorgenommen wird.


Surftipp:
www.help.gv.at (Heirat)

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