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Demonstration
Kundgebungen, Demonstrationen, Infotische, Flugblattaktionen und ähnliche Aktionen, an denen drei oder mehr Personen teilnehmen, fallen unter die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes.
Demonstrationen müssen bei der Bundespolizeibehörde bzw. Bezirkshauptmannschaft mindestens 24 Stunden vorher SCHRIFTLICH angemeldet werden (An wen, Wer, Wo, Wann, Warum und Wozu, Womit + Unterschrift). Diese Anzeige kostet nichts. Hebt euch eine Kopie der Anzeige auf (und nehmt sie für alle Fälle zur Demonstration mit).
Die zuständige Stelle prüft, ob die Demonstration gesetzmäßig ist und ob deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet. Wenn ja, ist die Demonstration von der Behörde zu untersagen.

Wenn die Versammlung gegen das Versammlungsgesetz verstößt, sich gesetzwidrige Vorgänge ereignen oder wenn sie einen die öffentliche Ordnung bedrohenden Charakter annimmt, dann hat die Polizei das Recht die Kundgebung/Demo aufzulösen.
Verboten ist, sich zu vermummen oder Waffen mit sich zu führen.

Adressen:
Bundespolizeidirektion Salzburg, Alpenstraße 90, 5033 Salzburg, Telefon: (+43-662)6383/0, bpds.salzburg@polizei.gv.at

Surftipp:
http://www.bmi.gv.at

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