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| Demonstration |
Kundgebungen,
Demonstrationen, Infotische, Flugblattaktionen und ähnliche
Aktionen, an denen drei oder mehr Personen teilnehmen, fallen
unter die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes.
Demonstrationen müssen bei der Bundespolizeibehörde
bzw. Bezirkshauptmannschaft mindestens 24 Stunden vorher SCHRIFTLICH
angemeldet werden (An wen, Wer, Wo, Wann, Warum und Wozu,
Womit + Unterschrift). Diese Anzeige kostet nichts. Hebt euch
eine Kopie der Anzeige auf (und nehmt sie für alle Fälle
zur Demonstration mit).
Die zuständige Stelle prüft, ob die Demonstration
gesetzmäßig ist und ob deren Abhaltung die öffentliche
Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet.
Wenn ja, ist die Demonstration von der Behörde zu untersagen.
Wenn die Versammlung gegen das Versammlungsgesetz verstößt,
sich gesetzwidrige Vorgänge ereignen oder wenn sie einen
die öffentliche Ordnung bedrohenden Charakter annimmt,
dann hat die Polizei das Recht die Kundgebung/Demo aufzulösen.
Verboten ist, sich zu vermummen oder Waffen mit sich zu führen.
Adressen:
Bundespolizeidirektion Salzburg, Alpenstraße 90, 5033
Salzburg, Telefon: (+43-662)6383/0, bpds.salzburg@polizei.gv.at
Surftipp:
http://www.bmi.gv.at
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