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AlleinerzieherInnen

Jugendämter bieten AlleinerzieherInnen Beratung im persönlichen, familiären, sozialen und erzieherischen Bereich an.

Finanzielles:

AlleinerzieherInnen-Absetzbetrag

Den Alleinerzieherabsetzbetrag gibt es, wenn man länger als 6 Monate im Jahr nicht mit einem oder einer PartnerIn zusammenlebt und für ein Kind mindestens sieben Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bekommen hat.Wichtig: Man ist entweder AlleinverdienerIn oder AlleinerzieherIn und kann nicht beide Absetzbeträge in Anspruch nehmen.


AlleinerzieherInnen-Hilfsfonds


Der Verein allein erziehender Mütter und Väter in Salzburg betreibt einen Hilfsfonds für Frauen in besonderen Notlagen. Wer Notstands- oder Sozialhilfe bezieht, geringen oder gar keinen Unterhalt vom Kindesvater bekommt, kann über den Verein der Alleinerziehenden Unterstützung erhalten.

Adressen:

Verein für allein erziehende Mütter und Väter

Elisabethstraße 2/5, 5020 Salzburg

Mo & Mi 09:00 - 15:00 Uhr
Di & Do 09:00 - 13:00 Uhr

Tel.:0662 87 24 37
Mobil: 0699 103 733 15

mail
www.alleinerziehende.org


Österreichische Plattform für Alleinerziehende

Carnerigasse 34, 8010 Graz
Tel./Fax: 0316 / 67 53 44
E-Mail: oepa@gmx.at

Surftipp

http://www.alleinerziehend.at/

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Jugendwohlfahrt, Unterhalt