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Adoption
Die Adoption ist eine Annahme an Kindes statt. Zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind entstehen die gleichen Rechte, wie durch eheliche Abstammung.

Die Adoption kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen den Wahleltern und dem Wahlkind zustande. Das Gericht muss diesen Vertrag bewilligen. Bestimmte Personen müssen zustimmen und bestimmte Personen haben das Recht, angehört zu werden.
Ab dem vollendeten 5. Lebensjahr haben Kinder das Recht, vor einer Adoption "gehört" zu werden.


Tipp

Die erste Anlaufstelle bei einer Adoption ist das jeweilige Jugendamt. Dieses bietet Beratung, Information und Unterstützung bei der Vorbereitung einer Adoption (auch bei privaten Vermittlern).
Kostenlose Rechtsberatung gibt es auch beim Bezirksgericht am Amtstag (jeden Dienstagvormittag).

Es gibt verschieden Arten von Adoptionen:
1. Inkognitoadoption
Die Wünsche der leiblichen Eltern werden mitberücksichtigt. Sie erfahren jedoch weder die Adresse noch den Namen der Adoptiveltern, können sich aber beim Jugendamt über Wohl und Entwicklung des Kindes informieren.
2. Offene Adoption
Die leiblichen Eltern erfahren, wo sich ihr Kind befindet und haben die Möglichkeit, Kontakt zu den Adoptiveltern und dem Kind zu haben.
3. Halboffene Adoption
Die Eltern wissen nicht, wo sich ihr Kind befindet, können jedoch über das Jugendamt zu den Adoptiveltern Kontakt aufbauen und sich auf "neutralem Gebiet" treffen. Somit können auch Briefe oder Fotos ausgetauscht werden.

Allgemeine Voraussetzungen:
Der Wahlvater muss das 30., die Wahlmutter das 28. Lebensjahr vollendet haben und die Wahleltern müssen mindestens 18 Jahre älter sein als das Wahlkind. Es gibt aber Ausnahmen.
Von zwei Personen kann das Wahlkind nur adoptiert werden, wenn die Annehmenden
miteinander verheiratet sind.

Die Adoption des eigenen unehelichen Kindes sowie eine Adoption durch Großeltern sind möglich.

Will man sein Kind zur Adoption freigeben, kann man schon während der Schwangerschaft unverbindlich mit einer Adoptionsberatungsstelle Kontakt aufnehmen. Dort erhält man unparteiische Betreuung und Entscheidungshilfe.

Adressen

Surftipp
www.help.gv.at
http://www.salzburg.gv.at/themen/gs/soziales/
http://www.babynest-salzburg.at/adoption.htm
http://www.adoptionsberatung.at/

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