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Tipp
Die erste Anlaufstelle bei einer Adoption ist das jeweilige
Jugendamt. Dieses bietet Beratung, Information und Unterstützung
bei der Vorbereitung einer Adoption (auch bei privaten
Vermittlern).
Kostenlose Rechtsberatung gibt es auch beim Bezirksgericht
am Amtstag (jeden Dienstagvormittag).
Es
gibt verschieden Arten von Adoptionen:
1. Inkognitoadoption
Die Wünsche der leiblichen Eltern werden mitberücksichtigt.
Sie erfahren jedoch weder die Adresse noch den Namen
der Adoptiveltern, können sich aber beim Jugendamt
über Wohl und Entwicklung des Kindes informieren.
2. Offene Adoption
Die leiblichen Eltern erfahren, wo sich ihr Kind befindet
und haben die Möglichkeit, Kontakt zu den Adoptiveltern
und dem Kind zu haben.
3. Halboffene Adoption
Die Eltern wissen nicht, wo sich ihr Kind befindet,
können jedoch über das Jugendamt zu den
Adoptiveltern Kontakt aufbauen und sich auf "neutralem
Gebiet" treffen. Somit können auch Briefe
oder Fotos ausgetauscht werden.
Allgemeine
Voraussetzungen:
Der Wahlvater muss das 30., die Wahlmutter das 28.
Lebensjahr vollendet haben und die Wahleltern müssen
mindestens 18 Jahre älter sein als das Wahlkind.
Es gibt aber Ausnahmen.
Von zwei Personen kann das Wahlkind nur adoptiert
werden, wenn die Annehmenden
miteinander verheiratet sind.
Die
Adoption des eigenen unehelichen Kindes sowie eine
Adoption durch Großeltern sind möglich.
Will
man sein Kind zur Adoption freigeben, kann man schon
während der Schwangerschaft unverbindlich mit
einer Adoptionsberatungsstelle Kontakt aufnehmen.
Dort erhält man unparteiische Betreuung und Entscheidungshilfe.
Adressen
Surftipp
www.help.gv.at
http://www.salzburg.gv.at/themen/gs/soziales/
http://www.babynest-salzburg.at/adoption.htm
http://www.adoptionsberatung.at/
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Stichwörter
Name, Erbrecht,
Schwangerschaft
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