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Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg
ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Salzburg.

Die kija Salzburg vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen.
Die kija Salzburg berät und ist im Einzelfall bei der Lösung von Problemen aller Art behilflich.
Die kija Salzburg vermittelt bei Konflikten zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen/Behörden.
Die MitarbeiterInnen der kija Salzburg setzen sich kostenlos und vertraulich und auf Wunsch auch anonym für die Anliegen der Kinder/Jugendlichen ein. Möglichst rasch und unbürokratisch suchen wir gemeinsam nach Lösungen.

Die Grundlage unseres Handelns ist die UN-Kinderrechts-Konvention, die 1992 von Österreich ratifiziert wurde. Laufend bieten wir Schulklassen von 8 bis 12 Jahren Informationsstunden zum Thema Kinderrechte an. Das Postkartenheft "Kinder haben Rechte" ist kostenlos bei uns erhältlich. Unser gemeinsames Ziel sollte eine möglichst kinder- und jugendfreundliche Gesellschaft sein.

Oft wird die kija Salzburg von Kindern und Jugendlichen um Rat und Hilfe ersucht. An der Spitze der Problembereiche stehen Rechtsfragen, familiäre Konflikte (z.B. nach Trennung/Scheidung der Eltern), familiäre und sexuelle Gewalt sowie Schulprobleme. Gerne laden wir Schulklassen und Jugendgruppen zu uns ein, um sie ausführlich über unsere Angebote zu infomieren oder mit ihnen je nach Alter spezielle Themen (z.B. Jugendschutz, familiäre Gewalt und sexueller Missbrauch) zu besprechen. Bei uns können Sie auch zahlreiche Informationsbroschüren zu vielen kinder- und jugendrelevanten Themen bestellen.

Unsere Position

¢ Wir stehen auf der Seite des Kindes.
¢ Wir ergreifen Partei für die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen.
¢ Wir machen uns stark für Anliegen und Interessen von Kindern und Jugendlichen.
¢ Wir setzen uns für deren Rechte ein.
¢ Wir wenden uns aktiv gegen Gewalt, Unrecht und Willkür von Erwachsenen.
¢ Wir stehen für die Einhaltung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

¢ Wir sind eine weisungsfreie
Einrichtung des Landes Salzburg
auf Basis der Jugendwohlfahrtsordnung
¢ Wir haben das Recht auf Akteneinsicht und alle Stellen des Landes und der Gemeinden haben uns gegenüber Auskunftspflicht.