| Die
Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg
ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Salzburg.
Die kija Salzburg vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen.
Die kija Salzburg berät und ist im Einzelfall bei der Lösung
von Problemen aller Art behilflich.
Die kija Salzburg vermittelt bei Konflikten zwischen Kindern/Jugendlichen
und Erwachsenen/Behörden.
Die MitarbeiterInnen der kija Salzburg setzen sich kostenlos und
vertraulich und auf Wunsch auch anonym für die Anliegen der
Kinder/Jugendlichen ein. Möglichst rasch und unbürokratisch
suchen wir gemeinsam nach Lösungen.
Die
Grundlage unseres Handelns ist die UN-Kinderrechts-Konvention, die
1992 von Österreich ratifiziert wurde. Laufend bieten wir Schulklassen
von 8 bis 12 Jahren Informationsstunden zum Thema Kinderrechte an.
Das Postkartenheft "Kinder haben Rechte" ist kostenlos
bei uns erhältlich. Unser gemeinsames Ziel sollte eine möglichst
kinder- und jugendfreundliche Gesellschaft sein.
Oft
wird die kija Salzburg von Kindern und Jugendlichen um Rat und Hilfe
ersucht. An der Spitze der Problembereiche stehen Rechtsfragen,
familiäre Konflikte (z.B. nach Trennung/Scheidung der Eltern),
familiäre und sexuelle Gewalt sowie Schulprobleme. Gerne laden
wir Schulklassen und Jugendgruppen zu uns ein, um sie ausführlich
über unsere Angebote zu infomieren oder mit ihnen je nach Alter
spezielle Themen (z.B. Jugendschutz, familiäre Gewalt und sexueller
Missbrauch) zu besprechen. Bei uns können Sie auch zahlreiche
Informationsbroschüren zu vielen kinder- und jugendrelevanten
Themen bestellen.
Unsere Position
¢
Wir stehen auf der Seite des Kindes.
¢ Wir ergreifen Partei für die Bedürfnisse der Kinder
und Jugendlichen.
¢ Wir machen uns stark für Anliegen und Interessen von
Kindern und Jugendlichen.
¢ Wir setzen uns für deren Rechte ein.
¢ Wir wenden uns aktiv gegen Gewalt, Unrecht und Willkür
von Erwachsenen.
¢ Wir stehen für die Einhaltung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.
¢ Wir sind eine weisungsfreie Einrichtung
des Landes Salzburg
auf Basis der
Jugendwohlfahrtsordnung
¢ Wir haben das Recht auf Akteneinsicht und alle Stellen des
Landes und der Gemeinden haben uns gegenüber Auskunftspflicht.
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