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Kinder haben Rechte

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Kinder haben Rechte – die UN-Kinderrechtskonvention
Die Kinderrechte
Die Geschichte der Kinderrechtskonvention
Nationaler Aktionsplan „YAP - Young rights Action Plan“


Kinder haben Rechte – die UN-Kinderrechtskonvention

Neben der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" stellt die UN-Kinderrechtskonvention ein weiteres umfassendes, für alle Vertragsstaaten völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte dar. In der Kinderrechtskonvention wird den speziellen Bedürfnissen der Kinder als besonders schutzbedürftige Gruppe Rechnung getragen. In 54 Artikeln werden darin jedem Kind (in der Kinderrechtskonvention werden alle Menschen unter 18 Jahren als „Kind“ definiert) grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zugesichert. Damit wird erstmalig jedes Kind als selbstständiger Träger von Rechten anerkannt und respektiert.

Die Kinderrechtskonvention basiert auf 4 Grundprinzipien:

Diskriminierungsverbot: Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf - egal aus welchen Gründen (Hautfarbe, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Geschlecht, Religion, Behinderung, Vermögen der Eltern etc) - benachteiligt werden.
Vorrang des Kindeswohls: Bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, muss das Wohl des Kindes ein vorrangiges Kriterium sein.
Entwicklung: Alle Kinder haben ein Recht auf Leben, Existenzsicherung und bestmögliche Entfaltungsmöglichkeiten.
Beteiligung: Kinder sollen bei Entscheidungen, die sie selbst betreffen, angemessen eingebunden werden und ihre Meinung äußern können.

Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben der Kinderrechtskonvention in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen und ihre Inhalte in der Bevölkerung bekannt zu machen. Um die Einhaltung dieser Verpflichtungen überwachen zu können, haben die Vertragsstaaten weiters die Aufgabe, alle fünf Jahre Berichte über ihre Maßnahmen und Fortschritte in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention dem Kinderrechteausschuss vorzulegen. Um ein möglichst vollständiges Bild zur Lage im jeweiligen Land zu erhalten, stützt der Ausschuss seine Beurteilung auch auf Berichte von nichtstaatlichen Organisationen und unabhängigen Einrichtungen ("Schattenberichte"), wie z.B. der Kinder- und Jugendanwaltschaften oder des Netzwerk Kinderrechte Österreich. Nach einem Treffen mit NGOs und einem öffentlich zugänglichen Hearing gibt der Ausschuss dann eine kritische Stellungnahme zum Stand der Umsetzung der KRK im jeweiligen Land ab, die auch Empfehlungen für Verbesserungen enthält („Concluding Observations“).

Die Kinderrechte

"Kinderrechte sind das, was Kinder brauchen, damit es ihnen gut geht".

Mit diesem Zitat eines 8jährigen Teilnehmers an einem Kinderrechteworkshop lässt sich der Inhalt der Kinderrechtskonvention kurz und prägnant zusammen fassen. Die Kinderrechte lassen sich thematisch in drei große Gruppen einteilen:

Versorgungsrechte: dazu zählen zum Beispiel das Recht auf angemessenen Lebensstandard (einschließlich Nahrung und Unterkunft), auf Zugang zu Gesundheitsdiensten, und auf Bildung.

Schutzrechte: in diese Gruppe fallen zum Beispiel das Verbot jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und der Schutz vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung.

Beteiligungsrechte: Kinder haben das Recht auf eine eigene Meinung, das Recht sich zu versammeln, ebenso wie ein Recht auf soziale Integration und das grundsätzliche Recht auf Partizipation in allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen.

Ein wesentlicher Aspekt in der Kinderrechtskonvention ist auch die Bedeutung der Familie. Die Eltern sollen in ihrer Eigenverantwortung gestärkt und unterstützt werden (z.B. auch durch ausreichende Kinderbetreuungseinrichtungen); das Recht aller Kinder, mit ihrer Familie zusammen zu leben (Familienzusammenführungen) ist ebenso in der Konvention enthalten, wie das Recht des Kindes auf beide Elternteile, wenn diese getrennt leben.

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Die Geschichte der Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 wurde die "Konvention über die Rechte des Kindes” von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Bisher wurde die Kinderrechtskonvention bereits von 192 Staaten weltweit unterzeichnet und ratifiziert. Dadurch haben sich diese Staaten verpflichtet, die Kinderrechtskonvention in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen und ihre Einhaltung sicher zu stellen.

Am 6. August 1992 hat Österreich durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der UN die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Am 5. September 1992 (30 Tage nach Hinterlegung) ist sie in Österreich formal in Kraft getreten. Für Österreich bedeutet das, dass die Gesetze, die vom Nationalrat und den Landtagen beschlossen werden, der Kinderrechtskonvention entsprechen müssen.

Allerdings wurde die Kinderrechtskonvention in Österreich mit einem "Erfüllungsvorbehalt" angenommen. Der „Erfüllungsvorbehalt“ schließt eine direkte Anwendbarkeit durch Gerichte oder Behörden aus. Während einige Bundesländer die Kinderrechtskonvention bereits in die Landesverfassung aufgenommen haben, steht die Konvention auf Bundesebene außerdem immer noch nicht im Verfassungsrang.

Im Jahr 2000 wurden von der UN-Generalversammlung zwei Fakultativprotokolle verabschiedet (diese sind 2002 in Kraft getreten). Sie befassen sich einerseits mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an bewaffneten Konflikten (Verbot von "KindersoldatInnen"), andererseits mit verstärkten Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie.


Nationaler Aktionsplan „YAP - Young rights Action Plan“

Am 22. November 2004 beschloss der Ministerrat der österreichischen Bundesregierung den „Nationalen Aktionsplan über die Rechte von Kindern und Jugendlichen“. Damit sollte eine neue Grundlage für eine kinderrechtsorientierte Kinder- und Jugendpolitik in Österreich geschaffen werden.

Insgesamt eineinhalb Jahre dauerte der Vorbereitungsprozess, der auf eine Empfehlung des Weltkindergipfels der UNO im Mai 2002 in New York zurückgeht. Resultierend auf diesem Konsultationsprozess, in den auch Kinder und Jugendliche direkt eingebunden waren, wurde ein ExpertInnenbericht erarbeitet, der nahezu 700 Empfehlungen mit Verbesserungsvorschlägen zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Österreich enthält
Darauf aufbauend folgte ein politischer Diskussionsprozess, an dessen Ende der Nationale Aktionsplan für Kinderrechte vom November 2004 stand.

ExpertInnenbericht

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Downloadbereich (pdf- Dateien)

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes
original englisch
deutsch
nur die Artikel-überschriften
Lesefreundliche Version des BMWFJ

Österreichbericht zur Umsetzung der KRK 2004
Alternativbericht des Netzwerks Kinderrechte Ö (mit kija-Beteiligung) 2004
Alternativbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaften Ö 2004
Abschließende Bemerkungen des UN-Kinderrechte-Komitees 2005
Concluding Observations 2005 dt+engl

Österreichbericht zur Umsetzung des Optional Protocols bzgl Kinderhandel, Kinderprostitution und … 2008
Alternativbericht von ECPAT Österreich (mit kija-Beteiligung) 2008
Alternativbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaften Ö 2008

Kinderrechte-Strategie der EU
Armut Kinderstudie von UNICEF
Kinderstudie OECD


Links:

http://www.kinderhabenrechte.at/
http://www.kinderrechte.gv.at/