Jugendwohlfahrt in der
Krise - Wer trägt die
Verantwortung?
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(Bild: oddstock/flickr_kija Sbg)

Kinder, die nicht in ihrer
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Verwaltungsstrafverfahren

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Verwaltungsübertretungen sind zB: Schwarzfahren, Falschparken, Lärmen in der Öffentlichkeit, Übertretungen des Jugendschutzgesetzes usw. Wie im gerichtlichen Strafrecht bist du auch im Verwaltungsstrafrecht ab 14 Jahren für begangene Übertretungen selbst verantwortlich.

Verwaltungsübertretungen werden von Verwaltungsbehörden (z. B. Bundespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) verfolgt. Eine Verwaltungsstrafe wird durch die Verwaltungsbehörden und nicht durch das Gericht verhängt. Gerichte verhängen nämlich nur Strafen bei Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (z.B. Körperverletzung, Diebstahl). Im Unterschied zum Verfahren bei Gericht zieht das verwaltungsbehördliche Verfahren keine Vorstrafe nach sich, d.h. dass diese Strafe nicht ins Strafregister eingetragen wird.

Bei einer Anzeige werden in einem Ermittlungsverfahren alle Umstände des Falles erhoben. Danach entscheidet die Behörde mittels Strafbescheid; oder bei geringen Verwaltungsübertretungen mittels Strafverfügung, Organmandat oder Anonymverfügung.

Ermittlungsverfahren: Dabei überprüft die Behörde den Sachverhalt und die vorgebrachten Einwendungen. Beschuldigte können bei der Behörde Akteneinsicht nehmen, Stellungnahmen abgeben und werden über das Ergebnis der Ermittlungen informiert.
Danach wird entweder eine Strafe verhängt oder das Verfahren ohne Bestrafung eingestellt. Die Entscheidung wird dem Beschuldigten entweder direkt in der Verhandlung mitgeteilt oder schriftlich zugestellt.

In Verwaltungsstrafverfahren ist die gebräuchlichste Strafe die Geldstrafe. Wird sie nicht bezahlt, kann die Behörde eine Ersatzfreiheitsstrafe vorschreiben. Freiheitsstrafen sind sehr selten (max. 6 Wochen).
Achtung: Nimm Bescheide, Strafverfügungen, Organmandate ernst! Versäumst du die Rechtsmittelfrist, musst du auf jeden Fall deine Strafe bezahlen.


Surftipp

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