Jugendwohlfahrt in der
Krise - Wer trägt die
Verantwortung?
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(Bild: oddstock/flickr_kija Sbg)

Kinder, die nicht in ihrer
Familiegroßwerden dürfen,
brauchen Unterstützung,
um gut ins Leben zu starten.


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Opferschutz

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Als Opfer bezeichnet man die Person, die bei einem Verbrechen geschädigt wird.
Das Opfer wurde durch einen oder mehrer Täter/innen in seinen/ihren Rechten verletzt.

Die Verletzung des Rechts kann sein:
- körperlicher Natur (Mord, Körperverletzung, Gewalt, gefährliche Drohung, Beeinträchtigung der sexuellen Integrität...)
- ideeller Natur (Beleidigung, Urheberrechtsverletzung...)
- materieller Natur (Diebstahl, Sachbeschädigung...)

Opfer von Straftaten haben Recht auf Hilfe und Entschädigung für das erlittene Unrecht. Die Hilfeleistungen kann juristischer und psychosoziale Beratung sein, Hilfestellung im Strafverfahren (Prozessbegleitung) bis hin zu Schutz und Unterkunft in Notsituationen.

Wenn du selbst oder jemand anderer Opfer einer Straftat wird:
Oft ist es sehr schwer, über das, was einem angetan wurde, zu sprechen. Besonders schwierig ist es, wenn der/die Täter/in aus der eigenen Familie ist und wenn einem gesagt wurde, dass etwas Schreckliches geschieht, wenn man etwas verrät.
Das Wichtigste ist, dass man in so einer Situation ernst genommen wird. Deshalb ist ein guter Freund/eine gute Freundin, ein Mensch dem man vertrauen kann, sehr viel wert. Dennoch braucht man, besonders, wenn es ein gerichtliches Verfahren geben wird, zusätzliche Hilfe durch eine Opferschutzeinrichtung. Dort sind Fachleute, die sich mit den Sorgen und Rechten der Opfer besonders gut auskennen und die dem Opfer zur Seite stehen. An viele Einrichtungen kann man sich auch anonym wenden, damit man sich nicht fürchten muss, dass etwas getan wird, das man noch gar nicht will.

Wenn du misshandelst oder missbrauchst worden bist und die Misshandlung bzw. der Missbrauch angezeigt wurde, kannst du verlangen, dass dir ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin (Opferanwalt/Opferanwältin) kostenlos vor Gericht zur Seite steht und dich vertritt.

Wie kommst du zu einem Opferanwalt/einer Opferanwältin?
Wende dich an das Gewaltschutzzentrum, die Kinder- und Jugendanwaltschaft oder an die zuständigen Sozialarbeiter/innen im Jugendamt. Deine Eltern/Erziehungsberechtigten müssen zustimmen, dass er/sie dich vor Gericht vertritt. Verweigern sie diese Zustimmung jedoch, wird sie das Jugendamt vom Gericht ersetzen lassen.

Wie hilft dir der Opferanwalt/die Opferanwältin?
Ein Opferanwalt/Eine Opferanwältin ist bei der Voruntersuchung, den Vernehmungen und der Hauptverhandlung dabei. Er/Sie gibt dir kompetente Unterstützung, damit deine Rechte und Interessen gut vertreten werden.


Surftipps:

http://www.prozessbegleitung.co.at/
http://www.help.gv.at
http://www.justiz.gv.at