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Piercing

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Beim Piercing handelt es sich rein rechtlich um einen operativen Eingriff.

Daher gilt:

- Bis zum vollendeten 14. LJ ist Piercing verboten, da gibt´s auch keine Zustimmung von Erziehungsberechtigten,
- ab 14 brauchst du für ein Piercing bei einem leichten körperlichen Eingriff (z.B. Ohrringe oder Nasenring) kein Einverständnis deiner Eltern.

Bei über 14-jährigen müssen die Eltern dann zustimmen, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle nicht innerhalb von 24 Tagen heilt (z.B. im Bereich des Mundes, der Augen, des Nabels und der Geschlechtsorgane).

Checkliste für sicheres Piercen:

Macht der Piercer einen professionellen Eindruck?

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Ist die Piercingkabine abgetrennt und sauber? Gibt es ein Sterilisiergerät?
Geraucht sollte dort nicht werden.

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Sind alle Materialien für dein Piercing steril verpackt bzw. werden Einwegmaterialien und Einweghandschuhe verwendet? Wird der Schmuck in einem Gerät sterilisiert?
Ein Absprühen oder Einlegen in ein Desinfektionsmittel genügt nicht!

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Wirst du unaufgefordert über rechtliche Aspekte, Risiken, Folgen und Nachbehandlung informiert? Bekommst du eine detaillierte Einverständniserklärung vorgelegt?

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Befragt dich der Piercer nach deinem Gesundheitszustand und etwaigen Allergien?
Wenn es Hinweise auf bestimmte Krankheiten (z.B. Diabetes, HIV) gibt, ist das Piercen verboten.

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Wirst du ausführlich über Material, Farbe und Funktion aufgeklärt? 
Chirurgenstahl ist ein Sammelbegriff der nichts über die Materialzusammensetzung aussagt und durchaus hohe Nickelanteile in den Körper abgeben kann. Der Nickelanteil darf nicht höher als 0,05% sein.

Gesundheitliche Risiken

Die Probleme können sehr unterschiedlich sein. Hier nur einige Beispiele: Es besteht die Gefahr, dass das Piercing vom Körper abgestoßen wird und herauswächst. Bei solchen Komplikationen sollte das Piercing entfernt werden, da ansonsten eine Narbe zurückbleibt. Ein Verwachsen des Piercingschmucks mit dem Gewebe ist zwar nicht sehr wahrscheinlich aber möglich. Beim Brustpiercing besteht die Gefahr der Schädigung der Milchausflussgänge. Bei Piercings im Genitalbereich werden Eintrittspforten für HIV-Viren geschaffen. Bei einem Nabelpiercing ist eine Laparoskopie nicht mehr möglich (bei einer Laparoskopie wird über den Nabel ein Teleskop zur Untersuchung oder Operation in den Bauchraum eingeführt, ohne dass ein Bauchschnitt notwendig ist). Über das Informationsgespräch ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich.
Der „Piercer deines Vertrauens“ sollte dir auch nach dem medizinischen Eingriff mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Pflege nach dem Stechen

Um Entzündungen zu vermeiden sollte man nach dem Piercing für 24 Stunden nicht baden und keine Seife an der gepiercten Stelle verwenden. Bis die gepiercte Stelle verheilt ist, solltest du kein Vollbad nehmen, nicht schwimmen oder in die Sauna gehen. Die Wunde sollte 3x täglich gereinigt werden. Verwende bei äußerlichen (sichtbaren) Piercings keine Salben, weil damit ein idealer Nährboden für Bakterien geschaffen wird. Bei Brust- und Bauchnabelpiercings musst du ein wasserdichtes Pflaster verwenden.
Beachte, dass erst nach etwa 6 Monaten die um die Wunde gebildete Haut wieder so widerstandsfähig ist wie vor dem piercen.

Piercings und Unterricht

Im Sportunterricht ist das Tragen von Piercings grundsätzlich verboten. Jene Gegenstände, die ohne hygienisches Risiko entfernt werden können, sind vor dem Unterricht durch die Schülerin oder den Schüler zu entfernen. Kann dies nicht geschehen, so sind entsprechende Maßnahmen (z.B. Abkleben mit einem geeigneten Klebeband) zu finden, die eine sportliche Aktivität ohne Eigengefährdung oder Gefährdung Anderer ermöglicht. Wenn das auch nicht möglich ist (z.B. bei frisch gestochenen bzw. nicht abgeheilten Piercings oder auch Intimpiercings), muss im ärztlichen Einvernehmen (Schulärztin/Schularzt) und im Einvernehmen mit den Eltern und/oder Erziehungsberechtigten eine eventuelle Befreiung von bestimmten Aktivitäten festgelegt werden. Eine gänzliche oder überwiegende Befreiung vom Unterrichtsgegenstand Leibesübungen ist aber durch ein Piercing grundsätzlich nicht gerechtfertigt.
Im fachpraktischen Unterricht für Küche und Service darf grundsätzlich kein Schmuck getragen werden. Piercings sind also zu entfernen. Schüler mit frisch gestochen bzw. nicht abgeheilten Piercings werden grundsätzlich vom Küchenunterricht ausgeschlossen.


Surftipp
http://www.jugendservice.at/themen/liebe-gesundheit/tattoo-piercing/taetowierer-und-piercer.html


-> Geschäftsfähigkeit, Medizinische Behandlung, Tattoo