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Medizinische Behandlung

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Allgemeines

Unter Medizinischer Behandlung versteht man vor allem die Heilbehandlung und die Verabreichung von Medikamenten (wie auch z.B. die Pille), und auch z.B. kosmetische Operationen.

Aufklärung

Vor jeder Behandlung und jedem Eingriff ist der Arzt/ die Ärztin verpflichtet, dich als Patient bzw. deine Eltern über die Art und die Folgen der Behandlung aufzuklären.

Zustimmung

Ohne Patientenzustimmung darf der Arzt nur handeln, wenn durch die rasche Behandlung dein Leben gerettet werden kann oder ein schwerer gesundheitlicher Schaden verhindert werden kann.

Bei kleinen Kindern entscheiden die Eltern. Jeder Elternteil ist für sich allein entscheidungsbefugt, sodass die Einwilligung von einem Elternteil ausreicht. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, kann der Arzt, die Eltern oder der Minderjährige bei Gericht eine Entscheidung beantragen. Das Gericht kann auch entscheiden, wenn die Eltern aus religiösen oder sonstigen Gründen eine Behandlung verweigern.

Wenn du alt genug bist, die Bedeutung, Tragweite und Risiken eines medizinischen Eingriffes selbst abzuschätzen, kannst du selbst entscheiden, ob du in eine Behandlung einwilligst oder eine solche ablehnst. Je jünger du bist und je weitreichender der medizinische Eingriff ist, umso geringer wird deine Einsichtsfähigkeit bewertet.
Ab 14 Jahren traut man dir grundsätzlich die nötige Einsichts- und Urteilsfähigkeit zu. Das heißt gegen deinen Willen ist weder eine Behandlung noch die Unterlassung einer Behandlung möglich (Ausnahmen z.B. bei schweren Operationen).

Ein Schwangerschaftsabbruch gilt zwar nicht als medizinische Behandlung im engeren Sinne, aber es gilt das Gleiche wie für medizinische Behandlungen. Das heißt, ab 14 entscheidest grundsätzlich du selbst!
Die Altersgrenze wird auch für Psychotherapien angewendet.

Ärztliche Verschwiegenheit:

Jeder Arzt ist grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie gilt auch gegenüber deinen Eltern und der Schule. Die Diagnose wird zwar an die Sozialversicherung gemeldet. In einer ärztlichen Bestätigung darf die Diagnose aber nur angeführt werden, wenn du zustimmst.
Misshandlungen durch Eltern müssen dem Jugendamt gemeldet werden.

E-Card

Du bist mit deinen Eltern mitversichert, wenn du noch zur Schule gehst oder studierst. Arbeitest du schon, bist du selbst versichert. Eine eigene E-Card bekommst du in jedem Fall.

Für Privatbehandlungen brauchst du unter 18 die Einwilligung deiner Eltern, wenn du noch kein eigenes Einkommen hast, da sie das Honorar bezahlen müssen.
Manche Beratungsstellungen (Familien-, Aids-, Suchtberatungsstelle etc.) bieten auch medizinische Beratung an. Sollen deine Eltern von einem Arztbesuch nichts erfahren, kannst du diese Beratungsstellen besuchen, denn dort brauchst du keine E-Card.


Surftipp

Salzburg
www.sgkk.at
http://www.salzburg.gv.at/themen/gs/gesundheit.htm
http://www.stadt-salzburg.at/internet/themen/gesundheit/p2_90258.htm
http://www.gesund-in-salzburg.at/


-> Geschlechtskrankheit, Missbrauch, Sexueller Missbrauch, Psychotherapie