Fremde

Fremder ist, wer die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt. Das Fremdengesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen und für welchen Zeitraum sich ein Ausländer in Österreich aufhalten darf.

Für die Einreise benötigt man in aller Regel einen Einreisetitel (Visum), für den längerfristigen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) regelt die Vergabe und Erteilung von Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungsbewilligung oder Niederlassungsnachweis).
Die Anträge sind meist vom Ausland aus zu stellen. Durchgehende Zeiten der Niederlassung (d.h. ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt) sind wichtig zB zur Erlangung der Staatsbürgerschaft, es ist also wichtig, dass du rechtzeitig um die Verlängerung deines Aufentaltstitels oder der Niederlassungsbewilligung ansuchst.

Flüchtling ist jemand, der sich aus wohlbegründeter Furcht (aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung) verfolgt zu werden, außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder aufgrund seiner Furcht nicht gewillt ist, in sein Land zurückzukehren. Asyl ist der Schutz, der einem Flüchtling in Österreich gewährt wird.


Surftipp

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Steiermark
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