Beihilfen
Beihilfen und Unterstützung für Schüler und Schülerinnen (Antragsformulare in der Schule)
• Schülerbeihilfen
• Schulbeihilfe
Ab der 10. Schulstufe, bei günstigem Schulerfolg
• Heim- und Fahrkostenbeihilfe
• 9. Schulstufe, für Schüler die außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen müssen
• Besondere Schulbeihilfe
Für SchülerInnen während der sechs Monate vor der mündlichen Reifeprüfung
• Schülerfreifahrten (http://bmsgk.cms.apa.at)
• Schülerunterstützung für die Teilnahme an (einer mindestens fünftägigen) Schulveranstaltung
Für österreichische StaatsbürgerInnen, die eine allgemein bildende höhere Schule, eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule sowie eine Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung oder eine Übungsschule an einer Pädagogischen Akademie besuchen
• Ermäßigung des Betreuungsbeitrages bei ganztägigen Schulformen und Schülerheimen
Beihilfen und Förderungen für Lehrlinge
• Freifahrt und Fahrtenbeihilfe (Antrag beim Finanzamt)
• Entfernungsbeihilfe (www.ams.or.at)
• Vorstellungsbeihilfe (www.ams.or.at)
• Lehrlingsstipendium Salzburg (http://www.salzburg.gv.at)
Beihilfen und Unterstützungen für Studierende
• Studienbeihilfe (www.stipendium.at/stbh/)
wird gewährt, wenn der Studierende an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule eingeschrieben ist, sozial bedürftig ist, noch kein Studium absolviert hat, einen guten Studienerfolg erbringt und das Studium vor seinem 30. Lebensjahr beginnt. Hinweis: Es gibt Einkommensgrenzen.
Weitere Förderungsmaßnahmen:
Studienzuschuss, Leistungsstipendium, Förderungsstipendium, Fahrtkostenzuschuss, Versicherungskostenbeitrag, Beihilfe für ein Auslandsstudium,
Reisekostenzuschuss, Sprachstipendien, Studienunterstützung, ESF-Kinderbetreuungskosten, ESF-Studienabschluss-Stipendium, Selbsterhalter Stipendium, Geförderte Darlehen zur Finanzierung von Studienbeiträgen, Sozialleistungen der ÖH, Förderung für wissenschaftliche Arbeiten, Förderungen für DiplomandInnen und DissertantInnen, Rezeptgebührenbefreiung
Beihilfen und Unterstützungen für Eltern
• Familienbeihilfe
Anspruch auf Familienbeihilfe (auch "Kinderbeihilfe" genannt) haben Eltern für ein Kind, das bei ihnen haushaltszugehörig ist oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten. Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich nicht das Kind, sondern die Person zu deren Haushalt das Kind gehört.
Grundsätzlich gilt
• bis 18 allgemein
• bis 24 für Studierende bzw. bis 25 in folgenden Fällen:
-
bei Schwangerschaft,
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einer Behinderung von mindestens 50 Prozent,
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Ableistung des Präsenz,- Zivil- oder Ausbildungsdienstes,
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Absolvierung einer freiwilligen Hilfstätigkeit bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrt im Inland
-
Studium von mindestens zehn Semestern, sofern das Studium in dem Kalenderjahr, in dem der Jugendliche das 19. Lebensjahr vollendet hat, begonnen wurde und die Mindeststudienzeit bis zum erstmöglichen Studienabschluss eingehaltn wird.
Kindergeld
Das pauschale Kinderbetreuungsgeld beträgt zwischen € 430,- und € 1.000,- monatlich - je nach Variante, vorausgesetzt es werden die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen termingerecht durchgeführt.
Surftipp
http://www.help.gv.at alle Beihilfen und Kinderbetreuungsgeld
http://www.ams.or.at Beihilfen für Lehrlinge
http://www.arbeiterkammer.com/
http://www.stipendium.at/




