Eltern
Bis zu deinem 18. Geburtstag haben die Eltern das Recht und die Pflicht zur Pflege, Erziehung, gesetzlichen Vertretung und Vermögensverwaltung.
Vernachlässigen Eltern ihre Pflichten, so kann das Jugendamt bzw. das Gericht entsprechende Maßnahmen veranlassen. Dabei kann den Eltern auch die Obsorge ganz oder teilweise entzogen werden (z.B. dem Jugendamt übertragen werden).
Solange du noch nicht selbsterhaltungsfähig bist, haben die Eltern für deinen Unterhalt zu sorgen.
Biologische/Leibliche Eltern
Die biologische/leibliche Mutter ist jene Frau, die das Kind zur Welt bringt. Jener Mann, der dem Kind bei dessen Zeugung seine Gene 'mitgibt', wird als der biologische/leiblicher Vater bezeichnet.
Alleinerziehender Elternteil (Mutter oder Vater)
Wenn eine Mutter oder ein Vater alleine für die Versorgung und Erziehung eines minderjährigen Kindes verantwortlich ist und mit diesem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, dann handelt es sich um einen allein erziehenden Elternteil. Dabei kann der Elternteil ledig, geschieden, verwitwet oder getrennt lebend sein.
Stiefeltern
Stiefmutter/Stiefvater ist eine Person, die mit einem Mann oder einer Frau in einer Lebensgemeinschaft lebt und für deren Kind(er) die Vater- oder Mutterrolle übernimmt. Man spricht auch vom sozialen Vater oder der sozialen Mutter.
Adoptiveltern
Diese Form der Elternschaft ist rechtlich der leiblichen Elternschaft gleichgestellt. Die Adoptiveltern eines Kindes übernehmen die Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern.
Pflegeeltern
Pflegeeltern sind volljährige Personen, die vorübergehend oder dauerhaft Kinder anderer Eltern bei sich aufnehmen und für sie sorgen. Pflegeeltern können mittlerweile auch allein stehende Personen oder gleichgeschlechtliche Paare sein. Pflegeeltern müssen in jedem Fall für diese Aufgabe geeignet sein und sie ersetzen die leiblichen Eltern im rechtlichen Sinne nicht.
Surftipp
www.help.gv.at
-> Scheidung, Adoption, Alleinerziehende, Unterhalt
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