Jugendwohlfahrt in der
Krise - Wer trägt die
Verantwortung?
Junge-mit_baer_41e3fcc5f9
(Bild: oddstock/flickr_kija Sbg)

Kinder, die nicht in ihrer
Familiegroßwerden dürfen,
brauchen Unterstützung,
um gut ins Leben zu starten.


Wähle dein Bundesland

Österreich Karte

kinder

Führerschein

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Grundsätzlich kannst du den Führerschein der Klasse B (PKW) mit 18 machen.
Mit 16 Jahren kannst du unter bestimmten Voraussetzungen mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in einer Fahrschule beginnen, wenn du eine vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragst.

Frühestens ab dem 17. Geburtstag kann dir die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B erteilt werden. Nach Erhalt des Führerscheines musst du innerhalb einer vorgegebenen Frist zwei Perfektionsfahrten sowie ein Fahrsicherheitstraining und ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch absolvieren.

Der Motorradführerschein (Klasse A) ist ein Stufenführerschein: mit 18 Jahren bekommst du die Vorstufe A. Damit darfst du Leichtmotorräder bis 25 kW Motorleistung lenken. Nach zwei Jahren darfst du ohne weitere Prüfung alle Motorräder lenken. Wenn du bereits über 21 Jahre bist, bekommst du gleich den Führerschein A ohne Einschränkungen.

Den Mopedausweis kannst du ab 16 machen (unterbestimmten Voraussetzungen schon mit 15). Du brauchst ihn zum Lenken eines Mopeds bis du 24 bist. Wer einen Führerschein hat, braucht keinen Mopedausweis mehr.

Beim erstmaligen Erwerb des Führerscheines hast du eine Probezeit von zwei Jahren (Probeführerschein). In dieser Zeit dürfen dir bestimmte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften nicht passieren (z.B. Vorrangverletzung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkoholgehalt max. 0,1 Promille, ...) sonst droht dir eine Nachschulung.


Surftipp
http://www.oeamtc.at/index.php?type=menu&id=0170
www.kfv.at
www.help.gv.at