Kinderrechte
Die für Kinder und Jugendliche geltenden Bestimmungen sind in vielen österreichischen Gesetzen „verstreut“.
Es gibt einen internationalen Vertrag, der sich nur mit den Rechten und Schutzansprüchen von Kindern und Jugendlichen beschäftigt, nämlich die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Fast alle Staaten der Erde, auch Österreich, haben die Konvention unterzeichnet. Diese enthält Überlebens-, Entwicklungs-, Schutz- und Mitbestimmungsrechte und gilt für alle Kinder ohne jede Diskriminierung.
Einige wesentliche Punkte der Kinderrechtskonvention sind:
• Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt;
• Recht auf Bildung, Freizeit und Spiel;
• Recht auf freie Meinungsäußerung;
• Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Eltern;
• besonderer Schutz für Flüchtlingskinder.
Seit 2011 gilt in Österreich das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte des Kindes. Es enthält jedoch lediglich acht Artikel und steht unter einem Gesetzesvorbehalt; das heißt diese Rechte können grundsätzlich durch ein einfaches Gesetz wieder eingeschränkt werden.
Surftipp
http://www.kinderrechte.gv.at/home/
http://www.kinderhabenrechte.at/
http://www.crin.org/
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