Waisenpension
Nach dem Tod eines oder beider Elternteile hast du Anspruch auf Voll- bzw. Halbwaisenpension. Die Basis für die Berechnung ist eine 60-prozentige Witwer-/Witwenpension. Von dieser erhälst du beim Tod eines Elternteils 40, beim Tod beider Eltern 60 Prozent. Der Antrag auf Waisenpension ist bei der Pensionsversicherungsanstalt zu stellen bei der der verstorbene Elternteil versichert war. Die kann dir auch nähere Auskünfte erteilen.
Anspruch auf Waisenpension hast du grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Bis zur Vollendng des 27. Lebensjahres wird dir die Waisenpension ausgezahlt, wenn du ein Studium bzw. eine Schul- und Berufsausbildung zielstrebig und ernsthaft betreibst. Bei dauernder Erwerbsunfähigkeit des Kindes kann die Waisenpension unbefristet bezogen werden.
Surftipp
http://www.help.gv.at/Content.Node/27/Seite.270420.html
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