AKTUELLES

Einheitlicher Jugendschutz erneut gescheitert

Ende November schien eine Harmonisierung des Jugendschutzgesetzes endlich auf Schiene - sieben Bundesländer (ohne Tirol und Vorarlberg) hatten sich auf Kernpunkte bezüglich Ausgehzeiten und Alkoholkonsum geeinigt. Mit Bedauern nehmen allerdings die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zur Kenntnis, dass die einheitlichen Regelungen zum Jugendschutz in Österreich trotz jahrelangen Bemühungen nicht umgesetzt werden.

Verpflichtende Beratung für Scheidungseltern

Mit den seit Februar 2013 in Kraft tretenden Änderungen im Familienrecht sind einvernehmlich geschiedene Eltern dazu verpflichtet, sich bezüglich des Wohls ihres/r gemeinsamen Kindes/Kinder beraten zu lassen. Obwohl das Gesetz beschlossen wurde, bevor die Rahmenbedingungen (Also wer führt die Beratungen mit welchem Inhalt zu welchem Preis durch?) geklärt waren, gibt es schon Erfahrungen aus der Praxis.

Diese wurden im März bei einer berufsgruppenübergreifenden Tagung des Justizministeriums, des Familienministeriums und der kijas Österreich von Dagmar Bojdunyk-Rack, Geschäftsführerin von Rainbows Österreich, in Salzburg präsentiert. Überraschend dabei war, dass eine große Mehrheit der Elternteile trotz Kosten und Verpflichtung sehr positiv auf die Beratung reagierte. Es geht also zunächst darum, den Widerstand der Eltern zu überwinden, um es dann zu schaffen, sie aus ihrem Streitmodus herauszuholen und ihnen ihre Verantwortung als Eltern bewusst zu machen.

Ziel der Tagung mit über 160 TeilnehmerInnen aus ganz Österreich war es, Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen für diese Beratung zu erarbeiten. Auf Basis der Tagungsergebnisse werden diese von einem wissenschaftlich begleiteten Beirat festgelegt und voraussichtlich Ende Mai veröffentlicht. Auch wenn damit die Vision eines Außergerichtlichen Familienausgleichs noch lange nicht erreicht ist, begrüßen die kijas Österreich diesen Schritt in die richtige Richtung!

Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs kritisieren Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz

Am 01. Mai 2013 soll das neue Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz nach jahrelangen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern in Kraft treten. Damit soll z. B. das "4-Augen-Prinzip" bei Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung vermehr zur Anwendung kommen. Das ist prinzipiell als Erfolg zu werten, doch betrachten die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs den nunmehr vorliegenden Gesetzesentwurf mit gemischten Gefühlen.

Ministerialvorlage
Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften zum Nachlesen

Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zum Staatsbürgerschaftsgesetz - Unehelich geborene Kinder weiterhin schlechtergestellt. Mündige Adoptivkinder sollen leichter die Staatsbürgerschaft beantragen können.

Zum Gesetzesentwurf, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird, nehmen die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreich innerhalb offener Frist Stellung: Eingangs sei festgehalten, dass die mit dem Entwurf zum Staatsbürgerschaftsgesetz verfolgten Zielsetzungen begrüßt werden. Nicht nur die Ausweitung des Abstammungsprinzips beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft auf uneheliche Kinder kommt dem umfassenden Gleichbehandlungsgebot der UN-Kinderrechtskonvention nach. Auch weitere Vereinfachungen des Erwerbs der Staatsbürgerschaft beispielsweise für Personen, die ihren Lebensunterhalb nicht aus Eigenem nachzuweisen vermögen oder für besonders gut integrierte Personen werden befürwortet.

Die gesamte Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften zum Nachlesen

Was stärkt fremduntergebrachte Kinder? Beziehung - Beteiligung - Qualitätsstandards sind die Eckpfeiler für ein gutes Aufwachsen außerhalb der Familie

Auf hohes Interesse stieß die österreichweite Fachtagung "Herausgerissen - Was stärkt fremduntergebrachte Kinder?", die am 22. und 23. November in Salzburg stattfand. Mehr als 300 TeilnehmerInnen waren gekommen, fast alle sind im Bereich der Fremdunterbringung tätig - als SozialpädagogInnen, als JugendamtssozialarbeiterInnen oder auch als FamilienrichterInnen.

Die Presseaussendung vom 23.11.2012 zum Nachlesen
Tagungsband der Fachtagung "Herausgerissen"

Deine Rechte U18 - deine App!

Was darf man eigentlich als Jugendliche/r und wofür ist man noch zu jung? Manchmal ist das gar nicht so leicht zu durchblicken. Deshalb haben die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs in Zusammenarbeit mit Cypnet eine gratis App für Jugendliche entwickelt, die ihnen durch den Paragrafendschungel der für sie relevanten Gesetze hilft. So sind auch unterwegs die richtigen Antworten auf dringende Fragen immer dabei.

Die gesamte Presseaussendung vom 19.11.2012