AKTUELLES
Österreichs Kinder- und JugendanwältInnen zeigen, wie Jugendliche über das Bildungsvolksbegehren denken
Um auch SchülerInnen in der anhaltenden Bildungsdiskussion zur Wort kommen zu lassen, initiierten die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs eine Onlineumfrage zu den Anliegen des Bildungsvolksbegehrens. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass sich Kinder und Jugendliche mit Bildungspolitik auseinandersetzen und konkrete Vorstellungen haben, in welche Richtung sich ihre Schule der Zukunft entwickeln soll. Die jungen TeilnehmerInnen können sich mehrheitlich mit den Anliegen des Bildungsvolksbegehren identifizieren.
Presseaussendung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 07.12.2011
Gewalt hat viele Gesichter: "Gewalt in Institutionen" - Leitfaden für gewaltfreie (sozial)-pädagogische Einrichtungen
Die erschreckenden Erfahrungsberichte vieler Opfer bildeten den Ausgangspunkt für eine beim Familienministerium angesiedelte ExpertInnen-Arbeitsgruppe, um auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention einen verbindlichen Leitfaden für gewaltfreie (sozial)-pädagogische Einrichtungen zu erstellen. Ziel war, aus den Fehlern der Vergangenheit lernend und aufbauend auf aktuellen Erkenntnissen, die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Fremdpflege zu stärken und besser zu gewährleisten.
Presseaussendung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
Leitfaden für gewaltfreie (sozial-)pädagogische Einrichtungen
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs und Österreichische Lotterien starten gemeinsame Initiative zum Jugendschutz
Die Österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften haben in Zusammenarbeit mit den Österreichischen Lotterien eine wichtige Maßnahme für den Jugendschutz gesetzt. Gemeinsam wurde ein Aufkleber mit dem eindeutigen Hinweis "Kein Verkauf von Lotterieprodukten an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren" erarbeitet. Dieser wird im Rahmen eines Responsible Gaming Informationsschwerpunktes allen Annahme- und Vertriebsstellen der Österreichischen Lotterien vorgestellt, die in weiterer Folge den Kleber in ihren Verkaufsräumen gut sichtbar anbringen.
Presseaussendung der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 12.09.2011
Kinderlachen eine schädliche Immission? Kinder- und JugendanwältInnen treten für gesetzliche Regelung nach deutschem Vorbild ein
Ende Mai verabschiedete der Deutsche Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Immissionsschutzgesetzes, wonach Kinderlärm nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung gewertet wird. Auch in Österreich wurde in den vergangen Jahren gegen Kinderlärm geklagt - im Extremfall kann das zur Folge haben, dass z.B. Kindergartenkinder zum Spielen nicht mehr in den Garten gehen dürfen, und das, obwohl bekannt ist, dass ausreichende Bewegung essentiell für das Wohlbefinden der Kinder ist. Die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs fordern nun den österreichischen Gesetzgeber dazu auf, diesem Beispiel zu folgen.
Brief der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs betreffend Gesetzesinitiative § 364 ABGB an die Parlamentklubs
Inserat Nachrichtenmagazin PROFIL, Ausgabe vom 6. Juni 2011 - offener Brief der Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs
Im Nachrichtenmagazin Profil, Ausgabe Nr. 23, 42. Jg. ist auf Seite 49 ein halbseitiges Inserat der österreichischen RechtsanwältInnen abgedruckt. Auf einem Bild ist ein etwa 7 Jahre altes Kind mit einer Zigarette im Mund zu sehen. In der Hand hält das Kind eine Zündholzschachtel und versucht ein Zündholz zu entflammen. Die Bildunterschrift lautet: "Kinder ohne geregelte Obsorge trifft es besonders häufig". Die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs fordern, im Interesse der Kinder auf dieses oder ähnliche Sujets zu verzichten und die sicherlich wichtigen Hilfsmöglichkeiten sachlich und wirklichkeitsgetreu zu bewerben!
Offener Brief der Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs vom 9. Juni 2011
"6 aus 54" Kinderrechte in der Verfassung
Die jüngst beschlossene Verankerung einiger Kinderrechte in der Verfassung ist für die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs nach langem Tauziehen nur ein erster Teilerfolg mit bitterem Beigeschmack. Nur sechs inhaltliche Artikel aus der UN-Kinderrechtskonvention wurden in der Verfassung verankert, doch selbst diese kleine Auswahl wird durch den Vorbehalt in Artikel 7 relativiert, der zahlreiche Ausnahmeregelungen vorsieht. Besonders bitter ist für die kijas, dass so zentrale Artikel wie das Recht auf optimale gesundheitliche Vorsorge, das Recht auf Bildung, das Recht auf eine Mindestversorgung oder das Recht auf besonderen Schutz für Flüchtlingskinder - also Rechte für besonders vulnerable Gruppen - gänzlich fehlen. Positiv zu vermerken ist, dass zumindest das Recht auf Partizipation und das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung in der Verfassung verankert wurden. Die kijas werden nun verstärkt darauf achten, dass diese Artikel auch zu realen Verbesserungen in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen führen. Dafür wird es unerlässlich sein, die Institutionen zu stärken, die für die Einhaltung der Kinderrechte eintreten.
Stellungnahme Netzwerk Kinderrechte "Kinderrechte in Verfassung, aber leider nicht in den Köpfen!"
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
Weitere Beiträge...
- Kinder gehören nicht ins Gefängnis
- Kinderrechte in die Verfassung - ohne Kompromiss
- Befrieden statt Bekriegen - Kinderbeistand zur Entlastung von Kindern in "stürmischen Zeiten"
- Internationales Symposium "Wer steht uns bei?" - Kooperative Qualitätsentwicklung im Kinderschutz am 22.-24.11.2010 in St. Virgil/Salzburg
JPAGE_CURRENT_OF_TOTAL





