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Jugendliche stehen vor einer Ziegelwand ©Meister/KiJA OÖ

AKTUELLES

Kinderrechte sind universell

Angesichts der erschütternden Situation der drei Schulkinder, angesichts der unfassbaren, aufrüttelnden, und berührenden Bilder der Medien gestern wurde schon viel gesagt und geschrieben. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften nehmen dies und die Tatsache, dass dies leider nicht zum ersten Mal passiert, zum Anlass, aus ihrer Sicht als unabhängige Ombudspersonen der Kinderrechte Fragen aus kinderrechtlicher Sicht aufzuwerfen. Die goldene Regel der Menschenrechte, der Kinderrechte lautet: "Was du nicht willst, das man dir tut das füg auch keinem anderen zu". Sie ist Mindesstandard für ein sicheres, friedliches humaitäres Zusammenleben, darauf einigten sich die Vereinten Nationen, die Staaten der Welt, als sie die Menschenrechtskonvention, die Kinderrechtskonvention ins Leben riefen, deren Rechte ausformulierten, auch wieder als kleinsten gemeinsamen Nenner. Im Angesicht dieser Regel sollte jede Handlung gesehen und geprüft werden, wenn sie unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte, der Kinderrechte stehen soll.

Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 29.01.2021 betreffend universeller Kinderrechte

Kritische Befundaufnahme anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte

Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November appellieren die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs besonders in Zeiten der Krise, die Kinderrechte in den Fokus aller Maßnahmen zu rücken. Denn die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf Kinder und deren Rechte sind dramatisch und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene leiden am stärksten unter den Folgen der Krise.

Positionspapier der kijas vom 19.11.2020: Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf Kinder und deren Rechte

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs begrüßen die von der Bundesregierung am 2.12.2020 angekündigten Lockerungen

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs begrüßen bei den von der Bundesregierung am 2.12.2020 angekündigten Lockerungen insbesondere, dass ein Großteil der Schüler*innen wieder in Präsenz unterrichtet werden soll sowie die begleitenden Maßnahmen zur „Ausdünnung“ wie etwa die Staffelung des Unterrichtsbeginns oder die Nutzung räumlicher Alternativen.

Stellungnahme der KiJAs Österreich vom 04.12.2020 betreffend COVID-19 Lockerungen

Chance auf Bildung

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich in ihrer Stellungnahme vom 10.11.2020 in Bezug auf Distance-Learning/Fernunterricht für die Anpassung der Leistungsanforderungen aus, da Lehrinhalte im Rahmen des Fernunterrichts nicht in vergleichbarer Qualität wie bei Präsenzunterricht vermittelt werden können. Ebenfalls ist die Abhaltung eines Präsenzunterrichts in Kleingruppen zu befürworten und deren Umsetzung aus kinderrechtlicher Sicht nachdrücklich zu empfehlen. Die angekündigte Option, dass Pflichtschulstufen in Zukunft gegebenenfalls zu Hause unterrichtet werden könnten, ist aus kinderrechtlicher Sicht nachdrücklich abzulehnen. Auch die unbefriedigende Situation bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sollte mit den Verantwortungsträgern geprüft werden.

Stellungnahme der Kinder und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 10.11.2020: Den Kindern und Jugendlichen eine Chance auf Bildung und eine gelingende Zukunft geben.

Lasst die Schulen offen!

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sprechen sich in ihrer Stellungnahme vom 02.11.2020 gegen die aktuellen Schulschließungen aus. Österreich hat sich als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention zum Recht auf Bildung und zur vorrangigen Beachtung des Kindeswohls bekannt. Der Vorrang des Kindeswohls bei allen Entscheidungen des Gesetzgebers ist verfassungsrechtlich garantiert. Die aktuellen Schulschließungen stehen dazu in klarem Widerspruch. Wenn in den nächsten Wochen die Oberstufen nicht wieder öffnen und einen regulären Betrieb aufnehmen, sind langfristige negative Folgen für ganze Jahrgänge von Jugendlichen zu befürchten.

Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 02.11.2020: kijas gegen Schulschließungen – Lasst das Licht in den Schulen an!

Präsentation der österreichweiten Jugendstudie „Recht auf Schutz vor Gewalt“

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Nach wie vor wachsen in Österreich viel zu viele Kinder mit Gewalterfahrungen auf. Gewalt findet in der Freizeit, in den Familien sowie an Schulen und im Internet statt. Junge Menschen sind dabei in vielfacher Form betroffen, als Opfer, als Täter*in, als Mittäter*in, als Zuschauer*in. 

Im Auftrag der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften beleuchtet die österreichweite Studie des Instituts für Jugendkulturforschung Gewalt- und Mobbingerfahrungen von Jugendlichen in unterschiedlichen Sozialräumen und gibt den klaren gesellschaftspolitischen Auftrag, das Wissen über die Gewaltproblematik kontinuierlich abzusichern, zu aktualisieren und die kinderrechtlichen Aktivitäten zum Schutz vor Gewalt weiterzuentwickeln.

Presseinformation der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 29.09.2020: „Recht auf Schutz vor Gewalt“

Ergebnisbericht Jugendstudie "Recht auf Schutz vor Gewalt"

Kinderrechte in Österreich

zu den Stellungnahmen der Kinder- und Jugendanwaltschaften
Kinder unterschiedlicher Herkunft halten mit den Händen die Erdkugel© Wiseman
 Logo des NO HATE SPEECH Komitees Austria© NO HATE SPEECH Komitee
Informationen zu No Hate Speech 

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