Stellungnahme zum Bildungsreformgesetz 2017

Im Mittelpunkt der aktuellen Bildungsreform müssen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen stehen! Im Lebensraum Schule müssen ausreichend Zeit und Ressourcen für pädagogische Arbeit zur Verfügung stehen – diese darf nicht durch administrativen Mehraufwand gefährdet werden. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sehen diese Prinzipien im geplanten Bildungsreformgesetz 2017 nicht verwirklicht und fordern daher eine kinderrechtliche Überarbeitung des vorliegenden Gesetzesentwurfs.

Stellungsnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs vom 28.04.2017 zum Bildungsreformgesetz 2017