Kommentar zur Debatte um Aufnahme von Kinderrechten in den Verfassungsrang in Deutschland

In Deutschland wird soeben heftig über die Aufnahme von Kinderrechten in den Verfassungsrang diskutiert. In Österreich wurden bereits 2011 Kinderrechte in der Verfassung festgeschrieben. Als unabhängige Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche sehen sich die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs auch in der aktuell stattfindenden Debatte in Deutschland dazu aufgerufen, die Umsetzung der Kinderrechte in Europa zu forcieren und kritisch zu beobachten, ob die Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention verwirklicht werden.

Stellungnahme Debatte um Aufnahme von Kinderrechten in den Verfassungsrang in Deutschland