Das mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz verfolgte Ziel der Förderung der Autonomie und der Stärkung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, ist positiv zu bewerten. In manchen Bereichen, in denen auch die Rechte von Minderjährigen Änderungen erfahren, sehen die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs aus kinderrechtlicher Sicht allerdings noch Verbesserungspotential.